Klasse A1/Ab/Au :
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Klasse A1: Mindestalter 16 Jahre. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Bis zum achtzehnten Geburtstag nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Klasse Ab: Mindestalter 18 Jahre. Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Klasse Au: Mindestalter 25 Jahre. Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
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A1
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Ab
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Au
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Grundbetrag
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200 €
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200 €
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200 €
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Lehrmittel
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55 €
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55 €
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55 €
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Fahrstunde zu je 45 Minuten
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35 €
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38 €
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38 €
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Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
-auf Bundes- oder Landstraßen -auf Autobahnen -bei Dämmerung und Dunkelheit Mindestanzahl der Besonderen Ausbildungsfahrten |
45 €
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49 €
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49 €
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Vorstellung zur theoretischen Prüfung
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35 €
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35 €
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35 €
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Vorstellung zur praktischen Prüfung
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99 €
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120 €
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120 €
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Treuebonus: Wenn Sie bereits eine Führerscheinausbildung bei uns gemacht haben bekommen Sie einen um 50 € reduzierten Grundbetrag. Doppelklasse: Wenn Sie gleichzeitig die Klasse B/BE und Ab erwerben, beträgt der Grundbetrag insgesamt nur 250 €. |
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