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Klasse L: Mindestalter 16 Jahre. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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L
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T
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Grundbetrag
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250 €
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280 €
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Lehrmittel
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55 €
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60 €
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Fahrstunde zu je 45 Minuten
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entfällt
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39 €
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Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
-auf Bundes- oder Landstraßen -auf Autobahnen -bei Dämmerung und Dunkelheit Mindestanzahl der Besonderen Ausbildungsfahrten |
entfällt
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entfällt
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Vorstellung zur theoretischen Prüfung
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35 €
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35 €
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Vorstellung zur praktischen Prüfung
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entfällt
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120 €
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Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten)
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entfällt
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27 €
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Treuebonus: Wenn Sie bereits eine Führerscheinausbildung bei uns gemacht haben bekommen Sie einen um 50 € reduzierten Grundbetrag. Doppelklasse: Wenn Sie gleichzeitig die Klasse M oder A1 und L erwerben beträgt der Grundbetrag insgesamt nur 250 €. |
Bei unseren Unterrichten und Seminaren braucht niemand auf dem Trockenen sitzen. Für Getränke sorgen wir. Alkoholfrei natürlich. |




