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Mofa: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
Klasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) |
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Mofa
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M
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Grundbetrag
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60 €*
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200 €
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Lehrmittel
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20 €*
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55 €
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Fahrstunde zu je 45 Minuten
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27 €*
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35 €
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Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
-auf Bundes- oder Landstraßen -auf Autobahnen -bei Dämmerung und Dunkelheit Mindestanzahl der Besonderen Ausbildungsfahrten |
entfällt
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entfällt
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Vorstellung zur theoretischen Prüfung
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entfällt
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35 €
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Vorstellung zur praktischen Prüfung
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entfällt
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99 €
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Treuebonus: Wenn Sie bereits eine Führerscheinausbildung bei uns gemacht haben bekommen Sie einen um 50 € reduzierten Grundbetrag. *Mofa-Ausbilgungskurs (nach § 5 Abs. 2 FeV) Komplett incl. 2 Fahrstunden zu je 45 Minuten: NUR 80 € |
Bei unseren Unterrichten und Seminaren braucht niemand auf dem Trockenen sitzen. Für Getränke sorgen wir. Alkoholfrei natürlich. |




