Welche Kriterien muss eine Begleitperson erfüllen?

  • Das 30. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Besitz der Führerscheinklasse B (ununterbrochen, mindestens fünf Jahre)
  • Nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg (zum Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfbescheinigung)
  • Darf den Grenzwert von 0,5 Promille Alkohol im Blut, während der Fahrt als Begleitperson, nicht überschreiten
  • Das gleiche gilt auch für andere berauschende Mittel

Welche Unterlagen benötige ich?

Außer deinem Personalausweis in Kopie, einem aktuellen Sehtest, einem biometrischen Lichtbild und einem Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort, benötigst du:

  • die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten
  • Kopie von Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson

Die Anzahl an Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Was macht eine gute Begleitperson aus?

  • Er/Sie ist kein "Aushilfsfahrlehrer" oder Ausbilder, sondern steht mit seiner/ihrer Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite
  • Er/Sie respektiert dich als verantwortlichen Fahrer
  • Er/Sie hilft dir bei der sinnvollen Streckenwahl
  • Er/Sie strahlt Ruhe und Sicherheit aus
  • Er/Sie ist nur Beifahrer und nicht Fahrzeugführer

18. Geburtstgag, was nun?

  • Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung erlischt 3 Monate nach dem 18.  Lebensjahr
  • Aushändigung des Kartenführerscheins durch das Straßenverkehrsamt

Vor Antritt jeder Fahrt...

  • musst du kontrollieren, ob deine Begleitperson Führerschein und Personalasuweis mitführt
  • bist du dazu verpflichtet, deine Prüfbescheinigung und Personalausweis dabei zu haben

Wenn nicht, dann...

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • 50,- € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Nachschulung

Alle Informationen git es auf www.bf17.de (Eine Seite vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützt)

 

handyverbotsschildTelefonanrufe während der Fahrstunde nerven und lenken ab. Unserer Fahrlehrer telefonieren während der Fahrstunde nur in Ausnahmefällen und selbstverständlich mit Freisprecheinrichtung. Bitte rufen Sie bei allgemeinen Fragen unser Büro unter (05223) 62860 an. Fassen Sie sich bei Telefonaten mit dem Fahrlehrer bitte kurz.