Wenn man einen bestimmten Termin im Auge hat, zu dem man den Führerschein möglichst in der Tasche haben möchte, sollte man sich vor allen Dingen frühzeitig anmelden oder an einem unserer Intensivkursen teinehmen.

Es sind eine bestimmte Anzahl theoretischer und praktischer Pflichtstunden zu absolvieren und ggf. auch ein Kurs in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe".

Allein die Bearbeitung des Führerscheinantrages seitens der Behörden kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Und dieser kann erst eingereicht werden, wenn alle Unterlagen (Sehtest, Lichtbild, Sofortmaßnahmen-Bescheingung usw.) beigefügt wurden.

Alles in allem sollte man sich 3-4 Monate vor dem beabsichtigten Prüfungstermin anmelden. Die theoretische Prüfung kann schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden; die praktische einen Monat.

Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht vor jedem theoretischen Unterricht. Die Fahrschulen sind in der Regel schon 15 Minuten vor dem eigentlichen Unterricht geöffnet.

 
Jeder möchte so wenig wie möglich Fahrstunden bis zur Prüfungsreife absolvieren damit das Ganze nicht allzu teuer wird. Das setzt aber auch aktive Mithilfe seitens des Schülers voraus.

Viele Bewerber bemühen sich außerhalb der Fahrstunden nicht genügend ihr theoretisches Wissen zu vervollständigen. Auf die theoretische Prüfung kann man sich sehr gut vorberreiten, denn alle Fragen in den den Übungsbögen sind genau die selben wie die in den Prüfungsbogen. Ein logische Vorgehnensweise beim lernen ist hier, sich zuerst das Wissen mit Hilfe des Lehrbuchs anzueignen. Danach sind die Übungsbögen an der Reihe. Hier gilt es dann die noch vorhandenen Wissenslücken aufzuarbeiten. Ziel ist es jeden Übungsbogen mit 0 Fehlern beantworten zu können. Die Vorprüfungen in unseren Fahrschulen bereiten auf die richtige Prüfung vor und geben einen guten Eindruck von dem aktuellen Lernstand.

Fahrschülern mit Beeinträchtigung des Leseverständnisses sind wir selbstverständlich bei der Vorbereitung auf die Prüfung behilflich. Die theoretische Prüfung kann auch mit Audiounterstützung (Vorlesen durch den Computer) bestanden werden.

Weiterlesen...

 
In jeder Prüfung steckt ein „Restrisiko" - trotz bester Ausbildung und intensiver Vorbereitung. Manchmal sind's die Nerven, oder man hat ganz einfach einen miesen Tag erwischt. Man kann's drehen wie man will, Prüfung bleibt eben immer Prüfung...

Die grundliche Ausbildung ist eine gute Voraussetzung diese Prüfung zu meistern. Das kann man außerdem noch tun, damit die Prüfung gelingt:

  • Lassen Sie sich von niemandem zum vorzeitigen Abschluß der Prüfung drängen. Faustregel ist hier: Lieber eine Fahrstunde mehr, dass gibt Sicherheit und ist viel günstiger als eine Wiederholungsprüfung.

Weiterlesen...

 
Wie viele Fahrstunden braucht man?

Grundausbildung: 

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden lässt sich nicht genau vorhersagen oder berechnen. Die Anzahl der Fahrstunden hat etwas mit Vorkenntnissen, Talent, Lernfähigkeit, Motivation usw. zu tun, wodurch diese natürlich individuell verschieden ist. Einen Unterschied macht es außerdem, ob man zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt oder einen vorhandenen erweitert. Eine Grundausbildung erfolgt in allen Fahrerlaubnisklassen.

Nach den Erfahrungswerten des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hängt die Zahl der erforderlichen Fahrstunden wesentlich vom Alter des Bewerbers ab. Als Durchschnittswert kann man davon ausgehen, dass für die "normale" Fahrstunde etwa das 1,3-fache der Lebensjahre erforderlich ist. Dazu kommen noch die besonderen Ausbildungsfahrten. (Werte beziehen sich auf Klasse B)

Sonderfahrten:

Der Grundausbildung folgen in den meisten Klassen die besonderen Ausbildungfahrten, oft "Sonderfahrten" genannt. Für die Klassen M, L und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Mindestanzahl dieser Sonderfahrten ist genau festgeschrieben und muß eingehalten werden.

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten im Überblick: (Anlage 4 und 5 zur FahrschAusbO)

Weiterlesen...

 

Welche Kriterien muss eine Begleitperson erfüllen?

  • Das 30. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Besitz der Führerscheinklasse B (ununterbrochen, mindestens fünf Jahre)
  • Nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg (zum Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfbescheinigung)
  • Darf den Grenzwert von 0,5 Promille Alkohol im Blut, während der Fahrt als Begleitperson, nicht überschreiten
  • Das gleiche gilt auch für andere berauschende Mittel

Weiterlesen...

 
100Trotz steigender Prüfungszahlen ist unsere Bestehensquote bei der IHK Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" immernoch 100%. Überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse zeichnen uns aus.